Montag, 9. Februar 2015

Update - 09.02.2015


Mit den folgenden Kostenfessetzungsbeschlüssen des LG Köln vom 10.12.2014 und nach erfolgreicher Erinnerung vom 19.01.2015 stehen der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn weitere ca. 58,02€ an Rückfluss aus dem Verfahrenstrang I ZR 169/12 - "BearShare" zu.

Damit ist diese Angelegenheit auch kostenmäßig vollumfänglich erledigt.







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