Freitag, 12. Dezember 2014

Update vom 12.12.2014

I - Terminhinweis

Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit derzeit 3.999,81€ unterstützten Verfahren I ZR 7/14 (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13) den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mitte Juni 2015 angesetzt.


II - Rückerstattung

Für das abgeschlossene Verfahren BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 wurden nun insgesamt 2.775,59€ zurück erstattet.

III - Kontostand zum 04.11.2014

Bis zu diesem Datum sind noch
- zum 23.09.2014 ### 40,00€
- zum 04.11.2014 ### 50,00€

Letztere Überweisung erfolgte als *Dankeschön* für die tatkräftige Unterstützung seitens der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" in dem Verfahren AG Bad Saulgau - 1 C 172/14, wofür wir uns natürlich herzlich bedanken.

Die Eingänge seit dem 01.09.2014 summieren sich incl. der Rückerstattungen damit auf 2.865,59€. Die Ausgänge auf 1,20€ an Kosten für die Kontoführung. Erwartete Rückerstattungen bleiben auf 912,34€.

Eingänge zum 04.11.2014 in Höhe von 20.320,52€ stehen damit Ausgaben zum 04.11.2014 in Höhe von 17.151,79€ entgegen. Die Rückerstattungen werden auf nun 3.949,61€ beziffert.

Kontostand zum 04.11.2014 liegt damit bei 7.118,34€.

Mit den noch ausstehenden Beträgen liegt das "virtuelle Kapital" der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn damit auf 8.030,68€.

IV - Das Jubiläum

Im Januar 2015 steht nun das 5-jährige Jubiläum der überaus erfolgreichen Spendenaktion gegen den Abmahnwahn an. Wir werden dies zum Anlass nehmen umfangreich über die bisherige Arbeit zu berichten. Wir werden auch einen Blick in die Zukunft werfen. Heute schon der Hinweis, dass eine Vielzahl von weiteren unterstützungswürdigen Entscheidungen im Filesharing-Bereich anstehen und daher eine höhere Kapitaldecke sehr wünschenswert wäre. 

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