In dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn unterstützten
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in der Rechtssache I ZR 169/12 -
Urteil vom 08.01.2014 liegt nun der Kostenfestsetzungsbeschluss des
Bundesgerichtshofs vor.
Ebenso haben die Klägerinnen hierauf bereits eine Zahlung an die Beklagtenseite geleistet.
Damit fliessen in den nächsten Tagen insgesamt 2.599,35€ an die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn zurück.
Die Veränderungen:
Kontostand 01.09.2014 = 4.253,95€
Rückerstattung BGH - 2.599,35€
Neuer Kontostand (virtuell) = 6.853,30€
Erwartete Rückerstattungen = 912,34€
Ergebnis = 7.765,64€
Montag, 3. November 2014
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