Sonntag, 22. Dezember 2013

Update 22.12.2013

I - Ereignisse

Seit dem letzten Update wurde ein Vorschuss für eigene Rechtsanwaltskosten für das Verfahren OLG Köln - 6 U 96/13 ausbezahlt, welches mit Urteil vom 06.12.2013 für die Beklagten negativ entschieden wurde. Die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof wird geprüft. Angesichts des niedrigen Kassenstandes kommt eine Unterstützung hier wohl eher nicht in Betracht, denn es sind weitere interessante Verfahren anhängig. Von wesentlicher Bedeutung wird dabei auch das nun durch den Bundesgerichtshof auf den 08.01.2014 terminierte Verfahren BGH - I ZR 169/12, dessen Ausgang maßgeblich die Fortführung der Aktion beeinflussen wird. Es wird Anfang 2014 also nochmals richtig spannend. Natürlich wurden auch weitere Verfahren Verfahren "begleitet", ohne das Vorschüsse ausbezahlt wurden (wie AG Frankfurt - 32 C 3369/12 - Urteil vom 06.09.2013), die entweder erfolgreich abgeschlossen wurden, oder in einem Vergleich mündeten. Die Unterstützung noch laufender Verfahren, die sich vornehmlich am LG München in Berufung befinden steht weiterhin an. 

II - Aktuelle Daten

Eingänge seit dem 15.05.2013

04.06.2013 +++ Prinzessinhilfe --- 20,00€
05.07.2013 +++ Solidarfond --- 25,00€
22.07.2013 +++ M.W. --- 08,00€
14.08.2013 +++ R.E. --- 30,00€
03.09.2013 +++ Bekannt --- 20,00€
09.09.2013 +++ Frust67 --- 70,00€
01.10.2013 +++ Hans Wurst --- 100,00€
23.10.2013 +++ Thanks --- 10,00
31.10.2013 +++ Schachtscheisser --- 30,00€
17.12.2013 +++ Infomatz --- 50,00€
17.12.2013 +++ Gutschrift OLG Köln --- 60,00€

Eingang (ab 15.05.2013) = 423,00€

Gesamtstand 18.12.2013 = 19.023,28€

Auszahlungen seit dem 15.05.2013

03.06.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
05.06.2013 +++ LG Köln - 14 O 277/12 --- 295,12€
01.07.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
01.08.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
02.09.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
01.10.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
01.11.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
27.11.2013 +++ OLG Köln - 6 U 96/13 --- 544,00€
02.12.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
18.12.2013 +++ AG Köln - 125 C 602/09 --- 17,50€

Gesamtstand 18.12.2013 = 15.043,24€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€

Kontostand 18.12.2013 = 5.154,06€

III - Bilanzvorrausschau 

Aus dem Verfahren AG Köln - 125 C 602/09 steht der Spendenaktion eine Rückzahlung in Höhe von 522,65€ zu. Aus dem Verfahren OLG Köln - 6 U 96/13 stehen für die Berufung Kosten in Höhe von 2.109,80€ und für die Entscheidung des LG Köln 14 O 277/12 1.530,68€ an, was die Summe 3.640,48€ ergiebt, von der wiederum bereits 2.008,47€ vorgeschossen/rückerstattet wurden = 1.632,01€. Das Verfahren am BGH am 08.01.2014 schlägt derzeit mit 2.725,91€ zu Buche.

Würde also das Verfahren OLG Köln 6 U 96/13 nicht in die Revision geführt, läge das verfügbare Kapital bei noch 4.044,70€. Je nach Entscheidung des BGH am 08.01.2014 flössen derzeit 2.725,91 zurück, oder nicht. Nach dem Ereignis am 08.01.2014 werden sich die verantwortlichen Personen zusammen setzen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

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