Sonntag, 23. Oktober 2011

Update 23.10.2011

Update im Verfahren

AG München 161 C 16632/10
Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Negele, Augsburg
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 5.815,00€
Auszahlungen: 12,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.051,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Porno-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im Februar 2011 erfolgte ein Beweisbeschluss des Gerichts. Es kam im Mai 2011 zu einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernahme von Mitarbeitern der Firma Mediaprotector nebst mündlichem Sachverständigengutachten.

Ein erneuter Beweisbeschluss traf im Oktober 2011 ein. Im Januar 2012 soll im Rahmen einer Beweisaufnahme die Lebensgefährtin des Beklagten befragt werden, ob Sie selbst Extrempornographie im Internet Dritten angeboten habe, oder in Kenntnis darüber sei, ob ihr Lebensgefährte Extrempornographie im Internet angeboten habe. Zudem soll ein Sachverständiger zu Fragen des Austausches von Extrempornographie über die Rechner im Haushalt des Beklagten beantworten.

Vom Beklagten wurde ein Kostenvorschuss in Höhe von 2.500,00€ für die Zeugin und den Sachverständigen verlangt. Die Zeugin verzichtet auf die ihr zustehenden Gelder. Die Summe von 2.000,00€ wurden von der Netzwelt.de-Spendenaktion fristgerecht überwiesen.

Der Verfahrensfortgang spricht für ein Störerhaftungsurteil. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht München fort gesetzt wird.

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Monatsbilanz zum 30.09.2011

I - Spendeneingänge im September 2011

12.09.2011 G.M. +++ 10,00
14.09.2011 KRIEGSKA­SSE 1 +++ 50,00
23.09.2011 F.C. 3.SPENDE 0911 +++ 15,00
29.09.2011 F.S. +++ 50,00

Eingang September 2011 = 125,00€
Gesamtstand 30.09.2011 = 13.215,23€
Gesamtstand "Bretten" 30.09.2011 = 540,00€

II - Auszahlungen

01.09.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€

Gesamtstand 30.09.2011 = 4.048,26€

Kontostand 30.09.2011 = 9.166,97€
Kontostand "Bretten" 30.09.2011 = 528,00€