Dienstag, 3. August 2010

Monatsbilanz zum 31.07.2010

I - Spendeneingänge im Juni 2o1o

01.06.2010 LETS GET IN ON --- 70,00
02.06.2010 A.S. --- 20,00
02.06.2010 A. --- 20,00
03.06.2010 WALDI2010 --- 30,00
07.06.2010 FOR JUSTICE AND WAR --- 50,00
08.06.2010 B.M. --- 15,00
09.06.2010 4NDR0 --- 25,00
11.06.2010 K.G.S. --- 30,00
14.06.2010 SPENDE --- 20,00
14.06.2010 AMEPA --- 100,00
14.06.2010 SAGEI --- 20,00
14.06.2010 KRIEGSKASSE --- 10,00
17.06.2010 J.S. --- 50,00
21.06.2010 N.H. --- 20,00
21.06.2010 PATINA --- 30,00
22.06.2010 BEKANNT --- 33,33
24.06.2010 GRAVE --- 30,00
24.06.2010 PANIKS SPENDE AN DIE KRIEGSKASSE --- 30,00
25.06.2010 UWE 1-2-­3 --- 25,00
28.06.2010 F. S. --- 50,00
30.06.2010 KANZLEI D. --- 150,00

Eingang Juni 2010 = 828,33€
Gesamtstand 30.06.2010 = 5.844,87€

IA - Spendeneingänge im Juli 2o1o


01.07.2010 IHR SEID SUPER --- 50,00
02.07.2010 NETZWELT­.DE KRIEGSKASSE --- 50,00
07.07.2010 WEITER SO, MAGICX123 --- 20,00
09.07.2010 XMAXI --- 20,00
12.07.2010 FUCHS & HASE --- 81,80
20.07.2010 D. und T.H. --- 20,00
21.07.2010 LETS GET IN ON --- 50,00
22.07.2010 4NDR0 --- 20,00
23.07.2010 KRIEGSKASSE A.H. --- 25,00
26.07.2010 M.W. --- 20,00
29.07.2010 F.S. --- 50,00

Eingang Juli 2010 = 406,80€
Gesamtstand 31.07.2010 = 6.251,67€

II - Auszahlungen


01.06.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
01.07.2010 - Gebühren Konto --- 0.55€
09.07.2010 - RA-Kosten H-Fall - AG Osnabrück --- 266,31€
Gesamtstand 31.07.2010 = 523,52€

Kontostand 5.728,15€

III - Anmerkungen

RA-Kosten H-Fall

So werden in Zukunft Rechtsstreite bezeichnet in denen Abgemahnte der Kanzlei Schutt & Waetke, Karlsruhe und Beklagte von Mandanten der Kanzlei Haas, Baden-Baden Unterstützungsleistungen durch die Spendenaktion erhalten.

Das Problem ist bekannt: Die Kanzlei Haas aus Baden-Baden nimmt sich zum Teil vollständig ungewinnbare Fälle und versucht über Klagen Gelder zu erzielen. In vielen Fällen (Fristversäumnisse, Anerkentnis, rechtsanwaltliche Fehler) funktioniert diese Masche. Gerade deswegen ist hier die Pflicht wie bei allen Klagen geboten sich mit einem besonders qualifizierten rechtlichen Beistand in den Streit zu begeben. Die Rechtsanwälte Haas ziehen oftmals aus "wirtschaftlichen Gründen" die Klage zurück. Fakt ist jedoch, dass die sogenannten Abmahnkanzleien positive Urteile für die Abgemahnten verhindern wollen und lieber zurückziehen. Denn schließlich werden der Mandant der Kanzlei Haas regelmäßig (AG Leverkusen, AG Osnabrück, AG Oldenburg, ...) die Verfahrenskosten auferlegt.

Der Nachteil des richtigen Vorgehens der Beklagten über einen besonders qualifizierten Rechtsbeistand ist von den Rechtsanwälten Haas einkalkuliert. Die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Beklagten richtet sich nach dem RVG. Die Gegenstandswerte in solchen Verfahren sind jedoch teilweise dramatisch niedrig. So erhält ein Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert von 350,00€ nur eine 1,3-Verfahrensgebühr in Höhe von 58,50€. Dazu eine Auslagenpauschale von 20,00€. Das macht nur 78,50€. Der eigene Rechtsanwalt kostet aber die Beklagten immer deutlich mehr. Es werden hier unterschiedliche Pauschalen angeboten, man kann hier zum Beispiel eine Pauschale von 300,00€ (alles zzgl. MwSt) für angemessen halten.

Dieses allein auf Schaden ausgerichtete "Klagesystem Haas" sorgt auf Seiten des eigenen Mandanten der den Rechtsstreit zum Teil niemals gewinnen kann für einen nominellen Schaden von 276,91€. Das rechnet sich wenn man zB fünf Zahler a 350,00€ dagegen stellt in jedem Fall. Der Mandant wird aber die "Verluste" steuerlich nachbehandeln.

Auf der Beklagtenseite in dem zum Teil zu 100% sicher gewinnbaren Fall bleiben aber Kosten von über 250,00€. Auch wenn man nun argumetieren sollte, dass diese Kosten in jedem Fall von der Kanzlei Haas verlangt werden sollten stellt dies eine rein persönliche Meinung (zwar von Vielen) dar, ist aber in der Realität immer sehr schwer umsetzbar. Viele der Beklagte haben Jahre des Abmahn- und Inkassowahns hinter sich und sind einfach überglücklich wenn sie die Klagerücknahme in Händen halten.

Daher haben die Entscheider einer Möglichkeit zugestimmt solche "Überschußkosten" unbürokratisch zu übernehmen. Es wird hier jedoch immer eine sehr strenge Einzefallprüfung durchgeführt und ein anteiliger Betrag ausgezahlt - Stichwort "Selbstbeteiligung".