Montag, 28. März 2016
AG Rostock, Urteil vom 05.01.2016 - 49 C 346/14
Mit der Unterstüzung der "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" konnte dieses nun rechtskräftige Urteil erreicht werden.
Die prozessuale Leitung oblag der Frau Rechtsanwältin Marion Janke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Rostock.
Mittwoch, 2. Dezember 2015
Update vom 02.12.2015
Veränderungen seit dem 04.11.2014 zum Stand 01.12.2015
Da sich eine zwar längst erwartete aber immer noch ausstehende Entscheidung am AG (...) noch nicht eingefunden hat - heute ein kurzer Überblick. Ein unfangreicher Update erfolgt nach Eintreffen der Entscheidung.
Eingänge
04.02.2015 +++ AG Koblenz - 142 C 1449/14 --- 50,00€ (1)
10.02.2015 +++ AG Magdeburg - 150 C 1103/11 --- 217,18€ (2) (Rückerstattung)
12.02.2015 +++ BGH - I ZR 169/12 --- 58,02€ (Rückerstattung)
20.02.2015 +++ N.N. --- 50,00€
24.06.2015 +++ AG Magdeburg (Zinsen) --- 1,52€ (Rückerstattung)
13.10.2015 +++ AG Schorndorf - 6 C 521/14 --- 100,00€ (3) (Rückerstattung)
Eingänge zum 01.12.2015 Gesamt: 20.420,52€
Rückerstattungen zum 01.12.2015 Gesamt: 4.326,33€
Gesamtverzinsung: 32,37€
Ausgaben
00.00.2015 +++ Gesamt Kontoführung --- 8,02€
24.11.2014 +++ AG Schorndorf - 6 C 521/14 --- 100,00€
01.06.2015 +++ AG Kiel - 115 C 334/14 --- 612,28€
01.07.2015 +++ I ZR 7/14 --- 4.612,00€
Ausgaben zum 01.12.2015 Gesamt: 22.484,09€
Kontostand zum 01.11.2015: 2.295,13€
Ausstehende Rückerstattungen = 505,15€
Saldo = 2800,28€
Montag, 9. Februar 2015
Update - 09.02.2015
Mit den folgenden Kostenfessetzungsbeschlüssen des LG Köln vom 10.12.2014 und nach erfolgreicher Erinnerung vom 19.01.2015 stehen der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn weitere ca. 58,02€ an Rückfluss aus dem Verfahrenstrang I ZR 169/12 - "BearShare" zu.
Damit ist diese Angelegenheit auch kostenmäßig vollumfänglich erledigt.
Mittwoch, 28. Januar 2015
Pressemitteilung des BGH
In einer Pressemitteilung vom 28.01.2015 hat der BGH den Termin zur Mündlichen Verhandlung für das Spendenkassen-Verfahren I ZR 7/14 - 11.06.2015 - mitgeteilt. Es wird auch noch über ein weiteres Filesharing-Verfahren an diesem Tag verhandelt.
Link zur Pressemitteilung
Freitag, 12. Dezember 2014
Update vom 12.12.2014
I - Terminhinweis
Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit derzeit 3.999,81€ unterstützten Verfahren I ZR 7/14 (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13) den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mitte Juni 2015 angesetzt.
II - Rückerstattung
Für das abgeschlossene Verfahren BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 wurden nun insgesamt 2.775,59€ zurück erstattet.
III - Kontostand zum 04.11.2014
Bis zu diesem Datum sind noch
- zum 23.09.2014 ### 40,00€
- zum 04.11.2014 ### 50,00€
Letztere Überweisung erfolgte als *Dankeschön* für die tatkräftige Unterstützung seitens der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" in dem Verfahren AG Bad Saulgau - 1 C 172/14, wofür wir uns natürlich herzlich bedanken.
Die Eingänge seit dem 01.09.2014 summieren sich incl. der Rückerstattungen damit auf 2.865,59€. Die Ausgänge auf 1,20€ an Kosten für die Kontoführung. Erwartete Rückerstattungen bleiben auf 912,34€.
Eingänge zum 04.11.2014 in Höhe von 20.320,52€ stehen damit Ausgaben zum 04.11.2014 in Höhe von 17.151,79€ entgegen. Die Rückerstattungen werden auf nun 3.949,61€ beziffert.
Kontostand zum 04.11.2014 liegt damit bei 7.118,34€.
Mit den noch ausstehenden Beträgen liegt das "virtuelle Kapital" der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn damit auf 8.030,68€.
IV - Das Jubiläum
Im Januar 2015 steht nun das 5-jährige Jubiläum der überaus erfolgreichen Spendenaktion gegen den Abmahnwahn an. Wir werden dies zum Anlass nehmen umfangreich über die bisherige Arbeit zu berichten. Wir werden auch einen Blick in die Zukunft werfen. Heute schon der Hinweis, dass eine Vielzahl von weiteren unterstützungswürdigen Entscheidungen im Filesharing-Bereich anstehen und daher eine höhere Kapitaldecke sehr wünschenswert wäre.
Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit derzeit 3.999,81€ unterstützten Verfahren I ZR 7/14 (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13) den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mitte Juni 2015 angesetzt.
II - Rückerstattung
Für das abgeschlossene Verfahren BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 wurden nun insgesamt 2.775,59€ zurück erstattet.
III - Kontostand zum 04.11.2014
Bis zu diesem Datum sind noch
- zum 23.09.2014 ### 40,00€
- zum 04.11.2014 ### 50,00€
Letztere Überweisung erfolgte als *Dankeschön* für die tatkräftige Unterstützung seitens der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" in dem Verfahren AG Bad Saulgau - 1 C 172/14, wofür wir uns natürlich herzlich bedanken.
Die Eingänge seit dem 01.09.2014 summieren sich incl. der Rückerstattungen damit auf 2.865,59€. Die Ausgänge auf 1,20€ an Kosten für die Kontoführung. Erwartete Rückerstattungen bleiben auf 912,34€.
Eingänge zum 04.11.2014 in Höhe von 20.320,52€ stehen damit Ausgaben zum 04.11.2014 in Höhe von 17.151,79€ entgegen. Die Rückerstattungen werden auf nun 3.949,61€ beziffert.
Kontostand zum 04.11.2014 liegt damit bei 7.118,34€.
Mit den noch ausstehenden Beträgen liegt das "virtuelle Kapital" der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn damit auf 8.030,68€.
IV - Das Jubiläum
Im Januar 2015 steht nun das 5-jährige Jubiläum der überaus erfolgreichen Spendenaktion gegen den Abmahnwahn an. Wir werden dies zum Anlass nehmen umfangreich über die bisherige Arbeit zu berichten. Wir werden auch einen Blick in die Zukunft werfen. Heute schon der Hinweis, dass eine Vielzahl von weiteren unterstützungswürdigen Entscheidungen im Filesharing-Bereich anstehen und daher eine höhere Kapitaldecke sehr wünschenswert wäre.
Montag, 3. November 2014
Update vom 03.11.2014
In dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn unterstützten
Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in der Rechtssache I ZR 169/12 -
Urteil vom 08.01.2014 liegt nun der Kostenfestsetzungsbeschluss des
Bundesgerichtshofs vor.
Ebenso haben die Klägerinnen hierauf bereits eine Zahlung an die Beklagtenseite geleistet.
Damit fliessen in den nächsten Tagen insgesamt 2.599,35€ an die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn zurück.
Die Veränderungen:
Kontostand 01.09.2014 = 4.253,95€
Rückerstattung BGH - 2.599,35€
Neuer Kontostand (virtuell) = 6.853,30€
Erwartete Rückerstattungen = 912,34€
Ergebnis = 7.765,64€
Ebenso haben die Klägerinnen hierauf bereits eine Zahlung an die Beklagtenseite geleistet.
Damit fliessen in den nächsten Tagen insgesamt 2.599,35€ an die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn zurück.
Die Veränderungen:
Kontostand 01.09.2014 = 4.253,95€
Rückerstattung BGH - 2.599,35€
Neuer Kontostand (virtuell) = 6.853,30€
Erwartete Rückerstattungen = 912,34€
Ergebnis = 7.765,64€
Freitag, 26. September 2014
Erfolg der Spendenaktion in Magdeburg
Wie die Kanzlei Wilde - Beuger - Solmecke berichtet, ist nun endlich ein erstinstanzliches und für den Beklagten positives Urteil am AG Magdeburg erfolgt.
Ein längerer Bericht zu dem Verfahren folgt.
Urteil im Volltext.
Bislang wurden für das Verfahren AG Magdeburg - Urteil vom 10.09.2014 - 150 C 1103/11 am 12.06.2011 217,18€ für eine Terminsvertretung erstattet.
Wir begleiten dieses Verfahren natürlich auch in der nächsten Instanz.
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